Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Hochschule der Medien ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen soweit es möglich ist barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den Rechtsvorschriften und Normen zur Umsetzung landes- und bundesweiter sowie europäischer Richtlinien:

Geltungsbereich dieser Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf die Webseite „Moodle HdM“: 
moodle.hdm-stuttgart.de

Genauer beziehen sich die folgenden Ausführungen nur auf die Lernplattform „Moodle HdM“ selbst – nicht auf die dort eingestellten Inhalte (wie Dokumente, Texte, Bilder oder Videos). Diese müssen von den bereitstellenden Nutzer:innen eigenständig barrierefrei erstellt und eingepflegt werden (z.B. Alternativtexte für Grafiken hinterlegen; korrekte Überschriftenhierarchie beachten).

Darüber hinaus ist die Open-Source-Software Moodle ein dynamisches System mit vielen anpassbaren Komponenten. Module können deaktiviert werden, zusätzliche Plugins hinzukommen. Je nach Konfiguration durch die Nutzer:innen, können sich Funktionalität, Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit der Kurs-Elemente stark unterscheiden.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite „Moodle HdM“ ist wegen untenstehender Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Es wurden die Ergebnisse der offizieller WCAG 2.2 Prüfung von Moodle aus dem Juni 2024 übernommen. Der Prüfungsreport bezieht sich auf Version 4.5, was der aktuellen Version von „Moodle HdM“ entspricht.
Hintergrund: In Deutschland legt die BITV 2.0 die technischen Standards zur digitalen barrierefreien Gestaltung fest. Die Prüfschritte entsprechen größtenteils den Richtlinien der WCAG 2.1., nach der BITV-Überarbeitung auch WCAG 2.2. Zusätzlich werden Anforderungen geprüft, welche die europäische Norm EN 301 549 erhebt.

Eine individuelle Prüfung von „Moodle HdM“ nach BITV-Kriterien steht noch aus.

Nicht-barrierefreie Elemente

Die im Folgenden aufgeführten Ausnahmen bezeichnen Erfolgskriterien, die nur teilweise erfüllt werden („partially supported“).

Erläuterung der WCAG-Level von Erfolgskriterien:

  • A = absolute Mindestanforderung
  • AA = gesetzlich vorgeschriebene Mindestanforderung
  • AAA = anzustrebendes Level (nicht immer umsetzbar)

Kontrast (1.4.6 – Level AAA)
Die meisten Texte in Moodle haben einen sehr guten Farbkontrast zum Hintergrund, besser als das empfohlene Verhältnis von 7:1. Einige wenige Texte erfüllen zwar den normalen Mindestwert von 4,5:1, erreichen aber nicht den höheren Wert für besonders gute Lesbarkeit.

Erneute Anmeldung (2.2.5 – Level AAA)
In der Regel wird der Fortschritt gespeichert, zum Beispiel bei Aufgaben oder Tests. Es gibt aber ein paar Seiten, bei denen die Daten nach einer Abmeldung nicht erhalten bleiben und erneut eingegeben werden müssen.

Zeitüberschreitungen (2.2.6 – Level AAA)
Sitzungen laufen nach einer gewissen Zeit ab – das ist vom System einstellbar. Die Nutzer:innen werden vorher gewarnt, damit sie ihre Sitzung rechtzeitig verlängern können. Meistens werden Entwürfe automatisch gespeichert und später wiederhergestellt.

Link-Zweck nur mit Linktext erkennbar (2.4.9 – Level AAA)
Die meisten Links erklären sich durch ihren Text von selbst. Einige Ausnahmen sind zum Beispiel:

  • Links wie „Bearbeiten“, „Löschen“ oder „Antworten“ in einem Forum
  • Buchstabenlinks zum Filtern von Nutzern nach Anfangsbuchstaben – sie sind ohne Kontext nicht eindeutig

Tastaturfokus nicht verdeckt (Minimum) (2.4.11 – Level AA)
Normalerweise werden Elemente mit Tastaturfokus nicht durch andere Inhalte verdeckt.
Auf kleinen Bildschirmen oder bei starkem Zoom kann es aber passieren, dass der seitliche Bereich („Drawer“) Inhalte überdeckt.

Tastaturfokus nicht verdeckt (Erweitert) (2.4.12 – Level AAA)
In bestimmten Situationen kann der Fokus teilweise verdeckt sein, z. B.: bei Klick auf „Weiter zum Inhalt“ während die Seite schon weit nach unten gescrollt ist.

Größe von Bedienelementen (2.5.5 – Level AAA)
Die meisten klickbaren Elemente sind groß genug (mindestens 44x44 Pixel).
Es gibt aber ein paar Ausnahmen, bei denen sie kleiner sind.

Aussprache (3.1.6 – Level AAA)
Moodle selbst gibt normalerweise keine Informationen zur Aussprache von Wörtern.
Allerdings können bereitstellende Nutzer:innen Inhalte so gestalten, dass die Aussprache mit angegeben werden kann – z. B. durch spezielle Markierungen.

Fehlervermeidung (3.3.6 – Level AAA)
Fehler bei Einträgen in Formularfelder können meist problemlos korrigiert werden. Vor wichtigen oder nicht rückgängig machbaren Aktionen (z. B. Löschen) wird meistens eine erneute Bestätigung eingefordert. Einige wenige Ausnahmen gibt es aber – z. B., wenn Dozent:innen einen erneuten Abgabeversuch für einen Kurs erlauben, passiert das ohne gesonderte Rückfrage.

Weiterführende Informationen zu Barrierefreiheitsstandards in Moodle:

Anpassungen und Unterstützung

Zusätzlich zu den Barrierefreiheitsstandards, die bei der Entwicklung von Moodle berücksichtigt werden, bietet unsere Installation „Moodle HdM“ folgende Verbesserungen und Hilfestellungen zur Bereitstellung möglichst barrierearmer Kursinhalte:

  • Automatische Untertitel: Video- und Audioinhalte, die in Moodle über das Tool Panopto bereitgestellt werden, erhalten automatisch generierte Untertitel. Optional können für Videos auch Audiodeskriptionen hinterlegt werden.
  • Überprüfungsfunktionen: Neben dem integrierten Accessibility-Checker des TinyMCE-Texteditors wurde außerdem das Brickfield Accessibility Toolkit in „Moodle HdM“ aktiviert, mit dem ganze Kurse auf Barrieren und Fehler hin geprüft werden können (Kurs-Block „Barrierefreiheit prüfen“).
  • Design-Anpassungen: Kleinere Anpassungen des Erscheinungsbildes wurden vorgenommen. Ein Grund dafür ist die Annäherung an die Farb- und Gestaltungswelt der Hochschule. Ein anderer Grund ist die Reduktion von Barrieren, z. B.: Deutlichere Markierung der Dropdown-Menüs. Bei allen Anpassungen sind wir stets bemüht die Prinzipien digitaler Barrierefreiheit zu beachten, z. B. ausreichende Farbkontraste.

Darüber hinaus empfehlen wir Nutzer:innen von „Moodle HdM“ folgende Informations- und Schulungsangebote des Projekts SHUFFLE (Kooperationsprojekt von HdM Stuttgart, Uni Bielefeld, PH Heidelberg, PH Freiburg), um die eigenen Kenntnisse und Fertigkeiten hinsichtlich digitaler Barrierefreiheit zu verbessern:

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.07.2025 erstellt.
Diese Erklärung wurde am 15.07.2025 letztmalig überprüft.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auf „Moodle HdM“ auffallen, bitten wir Sie die Administrator:innen der Moodle-Plattform entsprechend darauf hinzuweisen.
Kontakt Moodle-Administration: Formular Support Barrierefreiheit oder E-Mail e-learning@hdm-stuttgart.de  

Für die Hochschule der Medien ist als verantwortliche Kontaktperson für Meldungen und Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit benannt:
Nicole Kuhn, Kanzlerin, Nobelstr. 10, 70569 Stuttgart, Telefon: 0711/89232016, E-Mail: kuhnn@hdnm-stuttgart.de

Im Falle einer Meldung wird geprüft inwiefern die beschriebenen Barrieren aufgelöst werden können oder als Ausnahme mit in die Erklärung zur Barrierefreiheit aufgenommen werden müssen.

Durchsetzungsverfahren

Falls Sie seitens der Moodle-Administration oder der Hochschule keine oder keine zufriedenstellende Antwort innerhalb der vorgesehenen Frist (§ 8 Satz 1 L-BGG-DVO) erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt: Landeszentrum Barrierefreiheit, Schlichtungsstelle, Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart, Telefon: 0711/123 39375, E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de, Webseite der Schlichtungsstelle – dort finden Sie auch Formular zur Meldung von Barrieren.

In ihrer Rolle als Ombudsfrau gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG ist außerdem die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen als Anlaufstelle zu nennen.
Kontaktdaten der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: Simone Fischer, Adresse: Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart, Telefon: 0711/279-3366, E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Das Schlichtungsverfahren ist für Sie unentgeltlich.

Zudem wird auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG hingewiesen.